Kosten und Kostenerstattung

Grundsätzlich ist Osteopathie eine Selbstzahler-Leistung. Einige Krankenkassen bezuschussen jedoch inzwischen osteopathische Behandlungen, insbesondere werden die Behandlungskosten von Privatversicherungen und Zusatzversicherungen (teilweise) erstattet. Auch gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen teilweise an osteopathischen Behandlungskosten. Die Vorgaben für die Erstattungsfähigkeit sind durch meine Ausbildung, die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) als auch die Heilpraktikererlaubnis gegeben.

Da es bei den Leistungsumfängen der Versicherungen große Unterschiede gibt, müssen Sie sich bei Ihrer KK vorab informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Erstattung gewährleistet ist. Über folgenden Link können Sie sich einen Überblick verschaffen, die Angaben sind ohne Gewähr: Krankenkassenliste des VOD. Für weitere Informationen sehen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen mit Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung nach oder wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Kosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erhoben und betragen für eine Behandlung von zirka 60 Minuten 95€. Bei Erwachsenen wird für die Erstanamnese ein Zeitraum von zirka 105 Minuten eingeplant, um eine ausführliche Anamnese, Untersuchung, Befundung, Behandlung und Beratung durchführen zu können. Die Kosten hierfür betragen 165€.

Das Zeitfenster für Ihre Behandlung ist ausschließlich fü Sie reserviert. Wenn Sie weniger als 24 Stunden vorher absagen oder unentschuldigt nicht erscheinen, wird eine Ausfallpauschale zwischen 60€ und 100€ in Rechnung gestellt.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.