Kosten und Kostenerstattung

Grundsätzlich ist Osteopathie eine Selbstzahler-Leistung. Einige Krankenkassen bezuschussen jedoch inzwischen osteopathische Behandlungen, insbesondere werden die Behandlungskosten von Privatversicherungen und Zusatzversicherungen (teilweise) erstattet. Auch gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich inzwischen teilweise an osteopathischen Behandlungskosten, sofern Osteopathie mittels Privatrezept vom Hausarzt vor dem Behandlungstermin verordnet wurde. Hier können Sie sich einen Überblick über die Erstattung von gesetzlichen Krankenkassen verschaffen. Für weitere Informationen sehen Sie bitte in Ihren Vertragsunterlagen nach oder wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse. Die Vorgaben für die Erstattungsfähigkeit sind durch meine Ausbildung, die Mitgliedschaft im Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) als auch die Heilpraktikererlaubnis gegeben.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Die Kosten werden nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) erhoben und betragen für eine Behandlung von zirka 60 Minuten 105€. Bei der Erstanamnese von Erwachsenen ist mehr Zeit nötig, um eine ausführliche Anamnese, Untersuchung, Befundung, Behandlung und Beratung durchführen zu können. Die Dauer können wir gerne individuell besprechen, ich empfehle jedoch mindestens 75 Minuten einzuplanen, maximal 105 Minuten.

Das Zeitfenster für Ihre Behandlung ist ausschließlich für Sie reserviert. Wenn Sie weniger als 24 Stunden vorher absagen oder unentschuldigt nicht erscheinen, wird eine Ausfallpauschale erhoben.

Für nähere Informationen stehe ich Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.